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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Elried Markierungssysteme GmbH für den Verkauf an Unternehmer

1.      Geltungsbereich, Form

(1)    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: Käufer). Diese AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2)    Die vorliegenden AGB gelten insbesondere für Angebote und Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend auch: Ware) bzw. für Leistungen im Zusammenhang mit dem Kauf und/oder der Lieferung, unabhängig davon, ob sie über unseren Webshop, per E-Mail, Telefax, Telefon oder in sonstiger Weise abgegeben bzw. geschlossen werden. Sie gelten auch ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3)    Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4)    Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5)    Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (zB Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax).

(6)    Der Käufer wird die von uns erhaltenen Informationen und Unterlagen (zB Angebote, Preislisten, technische Unterlagen) vertraulich behandeln und diese nur mit schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergeben oder offenbaren.

(7)    Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2.      Angebote und Vertragsschluss über unseren Webshop (https://shop.elried.de/)

(1)    Bestellungen in unserem Webshop sind nur über das Internet möglich. Hinsichtlich der von uns dort angebotenen Waren sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (zB Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Maßangaben, Gewichte), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns auch Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2)    Der Käufer kann aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Käufer durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(3)    Wir schicken daraufhin dem Käufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Käufers bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt unabhängig von Art und Zeitpunkt der Zahlung erst zustande durch schriftliche Bestätigung der Bestellung auf elektronischem Wege (Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware. Hierbei wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(4)    Sofern und soweit bei der Bestellung auch Werkleistungen (Montage/Installation, Reparatur, Wartung) enthalten sind, gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkleistungen, die entsprechend gekennzeichnet im Internet auf unserer Homepage unter www.elried.de einsehbar sind.

3.      Angebote und Vertragsschluss außerhalb unseres Webshops

(1)    Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Nr. 2. (1) gilt insofern entsprechend.

(2)    Die Bestellung der Ware durch den Käufer (zB per Telefon, Telefax; E-Mail, etc.) gilt als verbindliches Vertragsangebot, das für einen Vertragsabschluss einer entsprechenden Annahme bedarf. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3)    Die Annahme kann entweder schriftlich (zB durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

(4)    Bei ebenfalls beauftragten Werkleistungen gilt Nr. 2. (4) entsprechend.

4.      Lieferfrist und Lieferverzug

(1)    Lieferungen erfolgen ab Werk.

(2)    Von uns im Webshop oder bei Annahme der Bestellung angegebene Lieferfristen und –termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Andernfalls handelt es sich nur um eine Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist bzw. Lieferzeit. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3)    Unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers können wir eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

(4)    Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern uns solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten.

(5)    Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

(6)    Die Rechte des Käufers gem. Nr. 9. dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

5.      Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

(1)    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie der Ort einer etwaigen Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz (Oberhaching). Auf Verlangen des Käufers wird die Ware auf dessen Kosten an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).

(2)    Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(3)    Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass zur ordnungsgemäßen Anlieferung der Ware (zB mittels LKW) entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten vorhanden sind. Spät- oder Nichtlieferungen, welche auf mangelnde Zufahrtsmöglichkeiten zurückzuführen sind, gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers.

(4)    Wir sind zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt, die einzeln berechnet werden. Dies gilt nicht, wenn dies dem Käufer nicht zumutbar ist.

(5)    Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem die Ware versandbereit ist und wir dies dem Käufer angezeigt haben.

(6)    Die Lieferung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(7)    Sofern und soweit unsererseits auch Werkleistungen (zB Montage/Installation, Wartung, Reparatur, etc.) geschuldet sind, gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkleistungen (vgl. Nr. 2. (4)).

(8)    Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen.

6.      Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

(1)    Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, ansonsten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Unsere Preise gelten dabei ab Werk, Verpackungskosten sind hierin nicht enthalten.

(2)    Sofern bei Bestellung bzw. Abschluss des Kaufvertrages vereinbart wird, dass wir die Transport-/Versandkosten für die Lieferung zum Käufer tragen, ändert dies nichts daran, dass dies zu den Pflichten des Käufers gehört. Eine derartige Vereinbarung hat lediglich eine abweichende Regelung der Transportkosten zur Folge, ändert aber nichts an der Gefahrtragungsregel unter Nr. 5. Abs. 5, es sei denn, es ist für das einzelne Übergabeverhältnis schriftlich etwas anderes vereinbart worden. Der Käufer trägt in jedem Fall die Kosten von ggf. gewünschten Versicherungen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt ebenfalls der Käufer.

(3)    Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 5. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären, eine Übersendung per Telefax oder E-Mail genügt.

(4)    Unsere Preise sind fällig und zu zahlen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Auftragsbestätigung/Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware, es sei denn, es ist – insbesondere durch die vom Käufer selbst gewählte Zahlungsmodalität – etwas anderes vereinbart. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen, sofern und soweit hierfür ein sachlich berechtigter Grund gegeben ist. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Sofern und soweit unsererseits auch Werkleistungen (zB Montage/Installation, Wartung, Reparatur, etc.) geschuldet sind, gelten ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkleistungen (vgl. Nr. 2. (4)).

(5)    Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(6)    Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. Nr. 8. Abs. 10 Satz 2 dieser AGB unberührt.

(7)    Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

7.      Eigentumsvorbehalt

(1)    Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren (Vorbehaltswaren) vor.

(2)    Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns über sämtliche Beeinträchtigungen unseres Eigentums, insbesondere durch Zugriffe Dritter (zB durch Pfändungen), unverzüglich schriftlich zu informieren und die Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Der Käufer haftet für Schäden und Kosten, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

(3)    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.      Mängelansprüche des Käufers

(1)    Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB). Bzgl. der Rechte des Käufers im Falle von außerhalb des Kaufvertrages geschuldeten Werkleistungen (Montage, Installation, Reparatur, Wartung, etc.) gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkleistungen.

(2)    Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Vorbehaltlich Nr. 7 Abs. (3) gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware alle Produkt- und Leistungsbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen eines Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

(3)    Wir sind darauf bedacht, Angaben zu den Waren korrekt und ausführlich darzustellen. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind jedoch nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen hiervon stellen keinen Mangel dar.

(4)    Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir nach unserer Wahl unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers uns gegenüber gehemmt.

(5)    Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(6)    Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind ausgeschlossen:

a)      hinsichtlich einer Verschlechterung solcher Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, es sei denn, die Verschlechterung hat eine andere Ursache; oder

b)      wenn Betriebs-, Reparatur- oder Wartungsanweisungen oder zwingende gesetzliche, den Betrieb, die Reparatur oder Wartung betreffende Regelungen nicht befolgt werden, es sei denn, der Mangel bzw. eine Verschlechterung hat eine andere Ursache als die Nichtbefolgung dieser Anweisungen oder Regelungen.

(7)    Die Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.

(8)    Offensichtliche Mängel, die ohne Untersuchung erkennbar sind oder erkannt werden, sind innerhalb von 2 Tagen ab Lieferung anzuzeigen. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(9)    Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(10)  Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(11)  Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Waren noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(12)  Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggfs. Ausbau- und Einbaukosten, tragen bzw. erstatten wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

(13)  In dringenden Fällen, zB bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

(13)  Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(14)  Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Nr. 9. und sind im Übrigen ausgeschlossen.

(15)  Ein im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarter Kauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

9.      Sonstige Haftung

(1)    Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2)    Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (zB für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a)      für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)      für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3)    Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4)    Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbes. gem. §§ 650, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

10.    Verjährung

(1)    Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB).

(2)    Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. vorstehend Nr. 8. Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.    Datenschutz

Wir nehmen den Schutz personenbezogener Daten, insbesondere nach den Bestimmungen der DS-GVO und des BDSG, sehr ernst. Konkrete Angaben und Informationen hierzu sind auf unserer Website unter dem Menü ‚Datenschutz‘ innerhalb der dort abrufbaren Datenschutzerklärung aufgeführt.

12.    Rechtswahl und Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1)    Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

(2)    Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in München. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(3)    Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(4)    Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Im Falle von Widersprüchen oder Auslegungsschwierigkeiten ist allein die deutsche Textversion dieser AGB maßgebend. Übersetzungen sind rechtlich unverbindlich.

Stand der AGB: 01.01.2019

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