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Die EU-Verpackungsrichtlinie und Recyclinglogos auf Verpackungen

Die Europäische Union (EU) ist seit langem bestrebt, Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Umwelt und zur Reduzierung des Verpackungsmülls zu ergreifen. Eine wichtige Rechtsvorschrift, die diese Ziele verfolgt, ist die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Diese Richtlinie legt Standards für Verpackungsmaterialien fest und gibt Richtlinien für deren Wiederverwendung und Recycling. Ein zentraler Aspekt dieser Richtlinie sind die Recyclingcodes, die auf Verpackungen zu finden sind.

Was ist die EU-Verpackungsrichtlinie?

Die EU-Verpackungsrichtlinie ist ein wegweisender Schritt der Europäischen Union, um die Herausforderung der Verpackungsabfälle anzugehen und die Umweltbelastung zu verringern. Ihr Hauptziel besteht darin, das Entstehen von Verpackungsabfällen zu reduzieren und die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren. Mit ihrer verbindlichen Wirkung für alle Mitgliedsstaaten der EU spielt die Richtlinie eine maßgebliche Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Verpackungsindustrie und der effizienten Bewältigung der Verpackungsabfälle.

Kennzeichnungen

Die Recyclingcodes sind eine bedeutende Komponente der EU-Verpackungsrichtlinie und dienen der Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien, um deren spätere Wiederverwendung und Recycling zu erleichtern. Diese Codes bestehen aus dem allgemein bekannten Recycling-Symbol in Form eines Dreiecks mit Pfeilen und einer darin enthaltenen Nummer. Die Nummern geben Aufschluss darüber, aus welchem Material das entsprechende Produkt besteht. Jede Nummer repräsentiert einen spezifischen Materialtyp. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Recyclingcodes gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG:

Umsetzung

Die EU-Verpackungsrichtlinie legt allgemeine Anforderungen fest, während die genaue Umsetzung in den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten erfolgt. Dadurch wird gewährleistet, dass die Richtlinie in jedem Land entsprechend den spezifischen Gegebenheiten und Anforderungen umgesetzt wird. Um die Ziele zu erreichen, müssen alle EU-Länder bis 2025 mindestens 65% und bis 2030 mindestens 70% aller Verpackungsabfälle wiederverwerten. Dazu sind Verwertungssysteme für Verpackungen einzuführen, Herstellerverantwortung zu etablieren und grundlegende Anforderungen wie minimales Volumen und Gewicht sowie die Beschränkung schädlicher Materialien zu erfüllen.

Unser Beitrag für eine nachhaltige Zukunft

In diesem Zusammenhang bieten die edding Drucksysteme eine geeignete Lösung zur Umsetzung der Anforderungen der EU-Verpackungsrichtlinie. Wir bieten eine breite Palette von Drucksystemen an, die sich ideal für das Anbringen von Recyclinglogos auf Verpackungen eignen. Dies sowohl zur Integration in die automatische Fertigung (edding in-line 12 / 25 / PRO) als auch zur mobilen Nachkennzeichnung (edding portable 12 / 25).

Durch die Kombination der EU-Verpackungsrichtlinie mit den Vorteilen der edding Drucksysteme können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig umweltfreundlich gestaltet sind. Das Aufbringen von Recyclinglogos mit den edding Drucksystemen signalisiert das Engagement der Unternehmen für Nachhaltigkeit und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher.

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